Ev. Friedhof in 3Einigkeit

Die letzte Ruhe für Jedermann

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Unsere Kirchengemeinde unterhält einen eigenen Friedhof an der alten Martini-Kirche, auf dem vermutlich seit über 1000 Jahren christliche Beerdigungen stattgefunden haben.

(In Netphen stehen weitere Friedhöfe für Bestattungen zur Verfügung.)

 

Informationen und Beratung erhalten Sie bei der

Ev. Friedhofsverwaltung Netphen, Lahnstr. 71, Tel. 02738/6632.

Die Friedhofsunterlagen sind dort gegen eine Schutzgebühr erhältlich.

 

Es stehen verschiedene Grabarten zu unterschiedlichen Preisen für eine Dauer von 30 oder 40 Jahren (ggfs. ist eine Verlängerung möglich) zur Auswahl, Familiengräber, Einzelgräber, Urnengräber, Rasengräber ohne Pflegebedarf usw.

Die Grabkosten orientieren sich an den Kosten einer ordnungsgemäßen Friedhofsunterhaltung, da keine Gewinne gemacht werden, der Friedhof aber andererseits kostendeckend arbeiten muss.

Die Gestaltung der Grabstätten und der Grabmäler soll eine würdigen Gesamtgestaltung des Friedhofes berücksichtigen. Dazu gibt es Rahmenrichtlinien, die sich bewährt haben und ein gutes Erscheinungsbild unseres Friedhofes gewährleisten.

Grabarten
  • Reihengräber werden der Reihe nach nur als Einzelgräber vergeben und die Nutzungsrechte laufen nach 30 Jahren in der Reihenfolge der Belegung wieder aus.

  • Wahlgräber (auch Familiengräber genannt) werden für die Dauer von 40 Jahren vergeben als Einzel- oder als Mehrfachgrab. Die Nutzungsrechte können verlängert werden. In einem Wahlgrab können eine Körperbestattung oder mehrere Urnenbestattungen erfolgen, wobei Urnen auch über einer Körperbestattung beigesetzt werden können.

  • Urnengräber (kleiner als das Körpergrab) werden sowohl als Einzelgrab für 30 Jahre als auch als Wahlgrab für 40 Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit zur Beisetzung von zwei Urnen vergeben.

  • Rasengräber sind für Körper oder Urnen und werden der Reihe nach für die Dauer von 30 Jahren beigesetzt. Die Besonderheit gegenüber Reihengräbern besteht darin, dass die Gräber ohne Einfassung in eine Rasenfläche eingebettet werden mit einer Grabplatte, die in den Rasen eingelegt wird. Bei der Beisetzung werden alle Kosten - Grabgebühr, Kosten für die Pflege und weitere anfallende Arbeiten, sowie die Kosten für das Grabmal an die Friedhofsverwaltung gezahlt, die alle weiteren Aufgaben übernimmt. Die Angehörigen haben allerdings auch nicht das Recht, die Grabstelle zu bepflanzen oder anderweitig zu schmücken.

  • Sonderwahlgräber im ältesten Friedhofsteil hinter der Kirche: Die Angehörigen können auch stehende Grabmale errichten und vor dem Grabmal ein Pflanzbeet einrichten. Eine Abgrenzung der Gräber voneinander durch Einfassungen oder Steinkanten gibt es nicht. Ist eine Grabpflege nicht mehr möglich oder erwünscht, so wird das Grab als Rasengrab von der Friedhofsverwaltung gepflegt. Die Urnengräber in diesem Friedhofsteil werden entsprechend angelegt.

Die Friedhofsverwaltung berät gerne bei der Auswahl der jeweils geeigneten Grabstätte.

 

Wo dies gewünscht wird, weil z.B. Angehörige die Pflege nicht mehr übernehmen können, kann für die Reihengräber und Wahlgräber ein Pflegevertrag mit der Friedhofsverwaltung abgeschlossen werden. Informationen dazu sind ebenfalls bei der Friedhofsverwaltung erhältlich.

Zusätzliche Grabarten

Zusätzliche Grabarten auf dem Evangelischen Friedhof Netphen
Zusätzlich zu den Gräbern der bestehenden Satzung und Gebührenordnung bietet die Kirchengemeinde weitere Bestattungsformen an zu den nachfolgend genannten Konditionen, die jeweils auf Basis von Einzelverträgen mit den Nutzungsberechtigten geschlossen werden.

Die Ruhezeit für die Urnengräber wird auf 20 Jahre festgesetzt.

 

In allen weiteren Punkten gelten die Bestimmungen der gültigen Friedhofsatzung, der Grabmal und Gestaltungsordnung sowie der Gebührenordnung.

1. Wahlwiesengräber - Ergänzend zu den Reihenwiesengräbern wird die Möglichkeit geboten, Gräber mit mehreren Grabstätten zu erwerben, die als Wiese regelmäßig gepflegt werden. Auf diesen Gräbern sind keine einheitlichen Grabplatten vorgeschrieben, sondern es können Grabmale gemäß der Satzungen aufgestellt werden, wobei die maximale Höhe auf 50 cm begrenzt ist. Außerdem müssen Grabmale eine umlaufende, bodenebene Mähkante von mindestens 10 cm Breite aufweisen. Ansonsten gelten die Vorschriften der Reihenrasengräber.

 

1.1 Wahlwiesengräber für Erdbestattungen - Es werden Gräber mit 2 Grabstätten (Grabfeld C) vergeben mit einer Nutzungsdauer von 30 Jahren, die Nutzungsgebühren enthalten die Friedhofsunterhaltungs- und Pflegekosten für die gesamte Nutzungsdauer. Verlängerung ist möglich.

 

1.2 Wahlwiesengräber Urnen - Es werden Gräber mit 2 Grabstätten (Grabfeld J) vergeben mit einer Nutzungsdauer von 20 Jahren, die Nutzungsgebühren enthalten die Friedhofsunterhaltungs- und Pflegekosten für die gesamte Nutzungsdauer. Verlängerung ist möglich.

 

2. Baumgräber - Ergänzend zu den Reihen-Baumgräbern (Grabfeld H) wird die Möglichkeit geboten, Gräber für Urnen mit mehreren Grabstätten (Grabfelder F-P) zu erwerben, deren Bäume und Wiese regelmäßig gepflegt werden. Bei allen Baumgräbern werden Namensschilder mit Geburts- und Sterbedatum angebracht. Ansonsten gelten die Vorschriften der Reihenrasengräber.

 

2.1 Reihenbaumgräber Urnen - Es werden Einzelreihengräber vergeben mit einer Nutzungsdauer von 20 Jahren, die Nutzungsgebühren enthalten die Friedhofsunterhaltungs- und Pflegekosten für die Nutzungsdauer. Eine Verlängerung der Nutzungsdauer ist nicht möglich.

 

2.2 Wahlbaumgräber Urnen - Es werden Gräber mit 2 Grabstätten an Wahlbäumen vergeben mit einer Nutzungsdauer von 20 Jahren, die Nutzungsgebühren enthalten die Friedhofsunterhaltungs- und Pflegekosten für die Nutzungsdauer. Verlängerung ist möglich.

 

2.3 Familienbaum Urnengräber - Es werden Gräber mit bis 12 Grabstätten an Wahlbäumen vergeben mit einer Nutzungsdauer von 20 Jahren, der Familienbaum wird reserviert beim Erwerb von mindestens 6 Grabstätten.

 

Die Friedhofsverwaltung berät bei der Auswahl der jeweils geeigneten Grabstätte.

Friedhofssatzung
Friedhofsgebührensatzung
Karte

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