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Presbyteriumswahlen

12.10.2025

Bekanntgabe des bestandskräftigen Wahlvorschlages

und

Bekanntgabe des Wahlergebnisses (ohne Wahlhandlung)

 

Die Bevollmächtigten geben den bestandskräftigen Wahlvorschlag
für die Kirchengemeinde (in alphabetischer Reihenfolge) bekannt:

  • Heike Bruch
  • Heike Busch
  • Stefan Kebschull
  • Wolfgang Müller
  • Sven Pitzer
  • Manfred Schröder
  • Dorothee Spies
  • Dorothea Stücher

Der bestandskräftige Wahlvorschlag umfasst 8 Kandidatinnen/Kandidaten.

Da der bestandskräftige Wahlvorschlag nicht mehr Kandidatinnen und Kandidaten enthält als Stellen zu besetzen sind, gelten die Vorgeschlagenen mit  Bestandskraft des einheitlichen Wahlvorschlages gem. § 17 Abs.1 i.V.m. § 29 Kirchenwahlgesetz -KWG- als gewählt.

Auf diese Rechtsfolge wurde bei der Abkündigung des einheitlichen Wahlvorschlages hingewiesen.

Die Vorgeschlagenen haben die Wahl gem. § 28 Abs.3 KWG angenommen.

 

Gegen die Feststellung des Wahlergebnisses ist die Beschwerde zulässig. Beschwerdeberechtigt sind alle wahlberechtigten Gemeindeglieder.

Die Beschwerde kann nur auf eine solche Verletzung gesetzlicher Vorschriften gestützt werden, durch die das Wahlergebnis beeinflusst worden sein kann und die nicht bereits in einem früheren Verfahrensabschnitt mit der Beschwerde hätten geltend gemacht werden können (§ 29 Abs.2 KWG).

Die Beschwerde ist schriftlich unter Angabe von Gründen innerhalb einer Frist von fünf Werktagen, die mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses beginnt, hier einzureichen:

 

Presbyterium / Bevollmächtigte der Ev.-Ref. Kirchengemeinde Dreieinigkeit

Martin-Luther-Str. 7, 57250 Netphen

 

        oder beim

 

Kreissynodalvorstand des Ev. Kirchenkreises Siegen-Wittgenstein

Weidenauer Straße 118, 57076 Siegen

 

Abgekündigt:

11.10.2025 - Peterskappelle Netphen

12.10.2025 - Dreis-Tiefenbach u. Rudersdorf

 

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