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Presbyteriumswahlen
12.10.2025
Bekanntgabe des bestandskräftigen Wahlvorschlages
und
Bekanntgabe des Wahlergebnisses (ohne Wahlhandlung)
Die Bevollmächtigten geben den bestandskräftigen Wahlvorschlag
für die Kirchengemeinde (in alphabetischer Reihenfolge) bekannt:
- Heike Bruch
- Heike Busch
- Stefan Kebschull
- Wolfgang Müller
- Sven Pitzer
- Manfred Schröder
- Dorothee Spies
- Dorothea Stücher
Der bestandskräftige Wahlvorschlag umfasst 8 Kandidatinnen/Kandidaten.
Da der bestandskräftige Wahlvorschlag nicht mehr Kandidatinnen und Kandidaten enthält als Stellen zu besetzen sind, gelten die Vorgeschlagenen mit Bestandskraft des einheitlichen Wahlvorschlages gem. § 17 Abs.1 i.V.m. § 29 Kirchenwahlgesetz -KWG- als gewählt.
Auf diese Rechtsfolge wurde bei der Abkündigung des einheitlichen Wahlvorschlages hingewiesen.
Die Vorgeschlagenen haben die Wahl gem. § 28 Abs.3 KWG angenommen.
Gegen die Feststellung des Wahlergebnisses ist die Beschwerde zulässig. Beschwerdeberechtigt sind alle wahlberechtigten Gemeindeglieder.
Die Beschwerde kann nur auf eine solche Verletzung gesetzlicher Vorschriften gestützt werden, durch die das Wahlergebnis beeinflusst worden sein kann und die nicht bereits in einem früheren Verfahrensabschnitt mit der Beschwerde hätten geltend gemacht werden können (§ 29 Abs.2 KWG).
Die Beschwerde ist schriftlich unter Angabe von Gründen innerhalb einer Frist von fünf Werktagen, die mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses beginnt, hier einzureichen:
Presbyterium / Bevollmächtigte der Ev.-Ref. Kirchengemeinde Dreieinigkeit
Martin-Luther-Str. 7, 57250 Netphen
oder beim
Kreissynodalvorstand des Ev. Kirchenkreises Siegen-Wittgenstein
Weidenauer Straße 118, 57076 Siegen
Abgekündigt:
11.10.2025 - Peterskappelle Netphen
12.10.2025 - Dreis-Tiefenbach u. Rudersdorf